Cookie Richtlinie

Die Cookie-Richtlinie der EU besagt, dass eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer verlangt werden muss, wenn Webseiten Cookies bei den Nutzern setzen.

Durch die Richtlinie sollen einerseits die Grundrechte und die Privatsphäre der Einwohner der Europäischen Union geschützt, anderseits auch der freie Daten- und Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gewährleistet werden. In Österreich wurde die Richtlinie mit dem Telekommunikationsgesetz 2003 (BGBl. I Nr. 70/2003) fristgerecht umgesetzt.

In der Praxis bedeutet dies für einen Betreiber einer Website: 

Der Nutzer ist beim Aufrufen der Webseite per Pop-Up-Fenster über die Verwendung von Cookies auf der Seite zu informieren und aufzufordern, durch Klicken auf einen Button in deren Einsatz einzuwilligen. 

Vorteil dieser Lösung ist: sie entspricht dem Wortlaut der Vorgaben aus der Cookie-Richtlinie und verstößt somit ganz sicher gegen kein Gesetz. Nachteil ist natürlich vor allem das Handling: die meisten Nutzer werden das lästig finden, was zu weniger Zugriffs- und Klickraten führen könnte. Zudem ist das Design der Webseite eingeschränkt.

Die Umsetzung der Cookie-Richtlinie im Stadtausstellungsprogramm ist in dieser Weise wie oben beschrieben erfolgt:

Ein Beispiel:

Klicken Sie auf http://palfinger-europe.stadtausstellung.at

Im unteren Bereich erscheint der Cookie Hinweis mit folgendem Text:

"Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter." 

Somit sind alle Kunden im Stadtausstellungsprogramm auf der sicheren Seite, was die Cookie-Richtlinie betrifft.

So, 01. November 2015

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